Energiegemeinschaften können in Deutschland verschiedene Rechtsformen annehmen, darunter die eingetragene Genossenschaft (eG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und GmbH & Co. KG. Die Wahl der Rechtsform hängt von der Größe und Komplexität des Projekts ab.
Eingetragene Genossenschaft (eG):
- Die eG gilt als demokratischste Rechtsform. Jedes Mitglied hat in der Regel in der Generalversammlung eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner Kapitaleinlage*.
- Vor der Eintragung ins Genossenschaftsregister wird die eG von einem Prüfungsverband geprüft, was zu einer hohen Insolvenzsicherheit beiträgt.
Eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR):
- Die eGbR ist eine unkomplizierte Rechtsform, die sich besonders für kleinere Projekte eignet. Sie kann ohne schriftlichen Gesellschaftsvertrag gegründet werden.
- Alle Gesellschafter haften jedoch vollumfänglich mit ihrem Privatvermögen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) & Co. KG:
- Diese Rechtsform ermöglicht es, viele Kapitalgeber als Kommanditisten einzubinden und die Haftung der Beteiligten auf ihre Kapitaleinlage zu begrenzen.
- Die Projektinitiatoren können sowohl finanziell als auch organisatorisch eingebunden und als GmbH-Gesellschafter geschäftsführend tätig werden.
Überblick über die verschiedenen Rechtsformen:
(*) Die Satzung kann die Gewährung von Mehrstimmrechten vorsehen.
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